Batterie nach FeV Anlage 5 Nr. 2

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen in Deutschland besondere Anforderungen erfüllen hinsichtlich
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998, Teil I, Nr. 55 – Fahrerlaubnisverordnung-FEV nach Anlage 5 Nr. 2)
Die SCHUHFRIED-Testbatterie nach FeV-Anlage 5 Nr. 2 – bestehend aus fünf Testverfahren – deckt die gesetzlichen Anforderungen ab und ist damit für den Einsatz in der Verkehrspsychologie geeignet.
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... über den seit Jahrzehnten bewährten Einsatz des Wiener Testsystems im Bereich Straßenverkehr unter "Anwendungsgebiet Verkehr: Straße".

