ATV Alkoholiker-Trenn-Verfahren

B. Biehl © SCHUHFRIED GmbH

Bei ATV handelt es sich um das einzige am Markt erhältliche Fragebogenverfahren, das mit einer Rasch-homogenen Kurzform die Alkoholgefährdung erfasst.

Anwendung
Erfassung innerer Fehlhaltungen, die zu Alkoholmissbrauch führen können.

Theoretischer Hintergrund
Der vorliegende Test wurde von Böcher (1965) aus der amerikanischen „Manson Evaluation“ abgeleitet. Er enthält insgesamt 39 Feststellungen, die größtenteils aus dem Manson Fragebogen übersetzt wurden. Mithilfe dieses Testinstrumentariums soll nicht in erster Linie der schon manifeste Alkoholismus erfasst werden, sondern innere Fehlhaltungen, die unter anderem zu gesteigertem Alkoholkonsum führen können.

Durchführung
Nach der Instruktion werden die Items nacheinander auf dem Bildschirm dargeboten. Der Proband beantwortet die Items mit „stimmt“ und „stimmt nicht“. Eine einmalige Korrektur und das Überspringen von Items sind gestattet. Alle nicht beantworteten Items werden am Ende des Tests noch einmal dargeboten, doch besteht kein Zwang zur Antwort.

Testformen
Es gibt eine Langform mit 39 Items und eine Rasch-Modell-konforme Kurzform mit 29 Items.

Auswertung
Es werden die Variablen Alkoholgefährdung und Lügenwert (Dissimulation) erfasst. Die Auswertung umfasst eine Ergebnistabelle mit Roh- und Standardwerten für beide Variablen, die Bearbeitungszeit sowie optional ein Itemanalyseprotokoll.

Zuverlässigkeit
Die Innere Konsistenz des Verfahrens wurde als Cronbachs Alpha berechnet. Die Reliabilitäten des Verfahrens liegen für die beiden Variablen Alkoholgefährdung und Lügenwert (Dissimulation) zwischen r=0,73 und r=0,79 (bzw. r=0,72 und r=0,76 bei der Kurzform). Die Konsistenz der Messung in den einzelnen Variablen ist genügend hoch. Das Alkoholiker-Trenn-Verfahren kann als ein ausreichend messgenaues diagnostisches Instrument bezeichnet werden.
Die Variablen Alkoholgefährdung und Lügenwert (Dissimulation), der Lang- und Kurzform korrelieren sehr hoch miteinander, d. h. die beiden Variablen messen in beiden Formen dasselbe (Alkoholgefährdung: r=0,97; p=0,000; N=100/Offenheit: r=0,99; p=0,000; N=98).

Gültigkeit
Der Test wurde 345 Personen, aufgeteilt in zwei Gruppen, vorgegeben (Biehl, 1972). Die eine Gruppe (N=180) umfasste Führerscheinbesitzer, die wegen Alkoholisierung am Steuer einmal oder mehrmals aufgefallen waren und von der Behörde zugewiesen wurden. Es handelt sich also nicht nur um Alkoholiker im klinischen Sinn. Die andere Gruppe (N=165) umfasste Führerscheinbesitzer, die bis dahin noch nicht wegen Alkoholisierung auffällig geworden waren.

Die Variable Alkoholgefährdung unterscheidet sich signifikant zwischen den beiden Gruppen. Bei der Skala Lügenwert (Dissimulation) ist kein signifikanter Unterschied zwischen auffälligen und nicht-auffälligen Personen feststellbar, d. h. die Tendenz zu lügen ist in beiden Gruppen vergleichbar.

Normen
Es wurden die Variablen Alkoholgefährdung und Lügenwert (Dissimulation) normiert. Die Normstichprobe (N=310) setzt sich aus 141 Männern (46 %) und 169 Frauen (54 %) zusammen. Die Stichprobe ist in zwei Teilstichproben, getrennt nach dem Geschlecht, für die S1 (Langform) und die S2 (Kurzform) aufgeteilt.

Literatur

Biehl, F. (1972). Der ATV als Hilfsmittel in der Fahreignungsdiagnostik. In: Kuratorium für Verkehrssicherheit (Hrsg.), Arbeiten aus dem Verkehrspsychologischen Institut (V) - Kleine Fachbuchreihe Band 11 (S. 19-24). Wien: Kuratorium für Verkehrssicherheit.


Neuwirth, W. (1999). Analyse des Alkoholiker-Trenn-Verfahrens mit dem dichotomen logistischen Modell von Rasch. Psychologie in Österreich, 4-5/99, 296-300.

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